Ein häufig vorgebrachtes Argument: “wir haben keine Zeit für Qualitätsprüfung und schiedsgerichtlichen Dienst – in der Gemeinde läuft ja schon so vieles und die Pastoren sind ständig überlastet.”
Das Argument hat etwas dieselbe Qualität wie die Behauptung, man könne die stark verschmutzten Scheiben eines Autos nicht reinigen, weil man noch so viele Kilometer zu fahren hätte und sich keinen Zeitverlust leisten könne. Mancher staunt viel später: wenn dann ein Unfall geschieht, dann hat man plötzlich sehr viel Zeit.
Doch hier hinkt das Bild. Wenn Menschen Schaden erleiden in der Gemeinde durch Dummheit und Blindheit, dann erleidet der Betrieb gewöhnlich keine Unterbrechung. Denn üblicherweise ist dieser Schaden ihre Privatangelegenheit. Gewöhnlich kümmert es niemanden. Der Betroffenen hat sich mit ein paar in “herzlichem Ton” geäußerten Phrasen zufriedenzugeben. Ansonsten wird ihm nahegelegt, die Gemeinde zu verlassen. (siehe: Haftung in Gemeinden)
Die Pastoren sind überlastet? Wo steht in der Bibel, dass sich die Arbeit auf wenige Pastoren konzentrieren müsse ? Wo steht in der Bibel, dass einzelne Gläubige Schaden in der Gemeinde erleiden dürfen, weil man vor lauter Aktivität nicht mehr auf sie achtet?
Ist es nicht oft umgekehrt ? Eine Aktivität jagt die andere, eben damit die Menschen „beschäftigt sind“, damit sie „auf vorbereiteten Schienen denken“ und gar keine Zeit mehr haben, über Risiken und Alternativen nachzudenken. Würde es einer Gemeinde schaden, wenn man in den ersten zwei Wochen des Jahres alle Veranstaltungen bis auf die Gottesdienste aussetzt und den Mitgliedern Gelegenheit gibt, in Ruhe und im Gebet über Qualitätsmängel und mögliche Gegenmaßnahmen nachzudenken?
Eine Aufgabe der Qualitätprüfung ist die sinnvolle Arbeitsverteilung und eine Bewertung der Veranstaltungen nach ihrem geistlichen Ergebnis .
Eine Qualitätsprüfung kann von wenigen Gläubigen geleistet werden, die sich in ihrem Urteilen an die Qualitätsmaßstäbe Jesu gebunden sehen. Wichtig ist nicht ihre Zahl, sondern geistliche Reife und Charakter.
Wichtig ist, dass sie ein “offenes” Gremium sind, das nach ihrem Ermessen weitere Gläubige als Berater hinzuziehen kann und dass die Mitgliederversammlung steht offen und ehrlich über die Arbeit unterichtet wird.
Die Mitgliederversammlung ist die verfassungsgebende Versammlung der Gläubigen. Entsprechend ist ihre Autorität. Sie hat das Recht, über alle Gefahrenpunkte und Mängel informiert zu werden, sie hat das Recht, Gläubige zur Qualitätsprüfung zu bestimmen oder wieder abzuberufen oder gegen die Hinzuziehung eines Beraters ein Veto auszusprechen.
Wichtige Schwerpunkte der Qualitätsprüfung sind die Kommentierung der Predigt (“Gemeinde-Feedback”), notwendige Zusammenarbeit von Gemeinden zum Nachteil des gemeindeeigenen Nutzens sowie der schiedsgerichtliche Dienst.