Schutzmaßnahmen gegen giftige Theologie

Giftiger Theologie wird effizient vorgebeugt, indem eine Glaubensgemeinschaft – den Qualitätsmaßstäben Jesu in der Gemeindetheologie höchste Priorität zuerkennt; – dem Gläubigen das Recht zugesteht, deprimierende Bibelauslegung entsprechend dieser Qualitätsmaßstäbe zu bewerten; – Gläubige lehrt, wie problematische Bibelstellen im Lichte der Qualitätsmaßstäbe besser weiterlesen…

Empfehlungen für die Gesetzgebung

Zur Förderung des verfassungsmäßig garantierten Rechtes auf den Schutz der Menschenwürde (Art 1,1 GG) empfehlen wir folgende notwendige Verbesserungen in der Gesetzgebung: Religiöse Gemeinschaften müssen per Gesetz verpflichtet werden, Schadensfälle zu dokumentieren, für die die Betroffenen das Verhalten haupt- oder ehrenamtlicher Mitglieder weiterlesen…

Mindeststandards für den Schutz vor Missbrauch

1. Um einen wirksamen und nachhaltigen Schutz vor religiösem oder sexuellen Missbrauch von Menschen in einer christlichen Religionsgemeinschaft zu gewährleisten, muss eine Erklärung öffentlich abgegeben werden, die sich verbindlich zur Einhaltung der dazu notwendigen Maßnahmen bekennt.  Diese Erklärung muss von höchster weiterlesen…

Meldungen zur Rechtsunsicherheit in christlichen Gemeinden

Evangelikale Gemeinden treten als Vermittler des göttlichem Willens auf und leiten ihre eigene Autorität aus dem Gotteswort (Bibel) ab. Auf der Basis dieser tief in Seele und Leben der Mitglieder eingreifenden Autorität entstehen leicht pathologische Beziehungen emotionaler Abhängigkeit, die eine weiterlesen…

Fromme Gewalt

Kinder sind hilflos, leicht in die Defensive zu treiben, zu ängstigen oder zu verführen. Sie sind gegenüber frommer Gewalt weitgehend wehrlos. Die Gefahr einer möglicherweise unumkehrbaren Traumatisierung ist hoch. Wer Kinder bedroht, erntet schnell vermeintliche Autorität und scheinbaren Gehorsam.  Gerade weiterlesen…

Kirchliches Nötigungsprivileg

Seit alters haben Kirchen und ähnliche religiöse Organisationen ihre Möglichkeiten weidlich ausgenutzt, Menschen zu bedrohen, einzuschüchtern, gefügig zu machen und zu erpressen. § 240 StGB definiert den Straftatbestand der Nötigung. „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung weiterlesen…