Kirchliches Nötigungsprivileg
Seit alters haben Kirchen und ähnliche religiöse Organisationen ihre Möglichkeiten weidlich ausgenutzt, Menschen zu bedrohen, einzuschüchtern, gefügig zu machen und zu erpressen. § 240 StGB definiert den Straftatbestand der Nötigung. „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung weiterlesen…