Schutzmaßnahmen gegen religiösen Missbrauch

Wir untersuchen die Ursachen von religiös bedingter Depression sowie von religiösem Missbrauch

umfassend und gründlich, ohne uns durch die Erwartungen oder den sozialen Druck von Menschen mit anderer Interessenlage einschüchtern zu lassen.

Wir untersuchen insbesondere:

  1. die Vorteile und Nebenwirkungen des gewählten Bibelverständnisses,
  2. die Ursachen eines beängstigenden Gottesbildes,
  3. verunsichernde und angstmachende Problemstellen in der Bibel,
  4. gefährliche Missverständnisse in der christlichen Ethik („giftige Theologie„),
  5. destruktive Antagonismen („Sorgfaltsparadox„, „Missionsparadox„, „Psychologie der Hölle„),
  6. Untaugliche Seelsorgeangebote,
  7. Machenschaften, die Autoritätsansprüche von Gemeindemitarbeitern sichern sollen, die durch den charakterlichen Zustand nicht gerechtfertigt sind,
  8. Sicherheitslücken in der Gemeindeverfassung  usw.

 

und wir stellen Lösungsvorschläge auf der Grundlage des bewährten RECOVERY-Modells zur Diskussion:

  1. Die Beachtung der ausnahmslosen Priorität der drei Qualitätsmaßstäbe Jesu in Mt 23,23, um biblische Problemstellen entschärfen zu können
  2. Eine weitgehend systemimmanente Argumentation auf der Grundlage eines prioritätenorientierten Bibelverständnisses, das an die Autorität der Qualitätsstandards Jesu anknüpft („bibeltreues Update„)
  3. Differenzierung der Aussagekraft und Autorität biblischer Aussagen mit Hilfe von bibelspezifischen „Stilen“ 
  4. Die Beachtung der Prinzipien geistlicher Disziplin zur Sicherung der Auslegungsqualität
  5. Definition und Proklamation der Grundrechte und Freiheitsrechte des Gläubigen 
  6. Leitgedanken zur Stärkung des Glaubenslebens („Heiligung„, „4-teiliges Glaubensbekenntnis„, geistliche Übungen zum „Wachbleiben„) 
  7. Förderung der Transparenz und theologischen Selbstkritik durch Definition eines Kernkanons unverzichtbarer Heilstatsachen
  8. Empfehlungen zum friedensstiftenden Umgang in der Gemeinde
  9. Vorschläge zur Wiederherstellung der Souveränität der Gemeindeversammlung
  10. Prinzipien zur effizienten Durchführung schiedsgerichtlicher Aufgaben 
  11. Mindeststandards für den Schutz vor Missbrauch
  12. Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Menschen, die durch religiösen Missbrauch nachhaltig geschädigt wurden. („Gemeinde-Haftpflicht„)

Diese Maßnahmen auf der Grundlage von Matth 23,23 dienen der effizienten Überwindung pathogener Religiosität und stellen eine religionsspezifische Variante des therapeutischen Recovery Modells dar.

 

Folgen der Gleichgültigkeit gegenüber dem Recht

Nicht selten erwartet die Gemeinde vom Täter nicht mehr, als dass er eine “Entschuldigung” für sein Verhalten ausspricht. Das Opfer ...

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In einer Gemeinschaft gläubiger Menschen sollte Feindschaft nicht geduldet werden. (Eph 5,11) Sie wird als der "Leib Christi" betrachtet, in ...

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Fragen zum Rechtsschutz in der Gemeinde Frage 1: Ist diese Internetseite nicht eher schädlich für die Gemeinde, vielleicht sogar selbst ...

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Zur Förderung des verfassungsmäßig garantierten Rechtes auf den Schutz der Menschenwürde (Art 1,1 GG) empfehlen wir folgende notwendige Verbesserungen in der Gesetzgebung: ...

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