Wie gut ist der Schutz vor Missbrauch?

Obwohl die Bibel die Gemeinde immer wieder auffordert, für den Schutz des schwachen Mitgliedes zu sorgen (Hes 34,3-6 / 1.Kor 12,22-26 / 1.The 5,14), sind die Bemühungen vieler „bibeltreuer“ Glaubensgemeinschaften um einen angemessenen Schutz vor religiösem Missbrauch üblicherweise auf einem bescheidenen Niveau:

Die Praxis des Wegschauens ist fest verankert in einer Theologie des Wegschauens und Verharmlosens.

Bisher haben die katholische und evangelische Kirche ihre Zuständigkeit nur in Fällen des sexuellen Missbrauchs anerkannt.

Die katholische Kirche hat sich seit 2011 unter hohem Druck der Öffentlichkeit wenigstens zur Zahlung bescheidener Schmerzensgelder bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch Mitarbeiter entschlossen. (Artikel im Stern von Bettina Grachtrup). Auch die Evangelische Kirche Deutschland hat sich zu Unterstützungsleistungen an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs durch Mitarbeiter bereiterklärt, sofern institutionelles Versagen vorliegt (Erklärung der EKD).

In Freikirchen ist man von der Einsicht, das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs durch Entschädigung zu lindern, noch weit entfernt (Sollte es Ausnahmen geben, bestätigen sie die Regel), obwohl auch hier durch den Zusammenschluss von Freikirchen ein Fonds eingerichtet werden könnte.

Die Schädigung von Menschen durch religiösen Missbrauch kann möglicherweise noch gravierender sein als durch sexuellen Missbrauch (Vergleich!). Eine auf den buchstäblichen Sinn fixierte Interpretation der Bibel begünstigt die Vermittlung einer destruktiven Gottesvorstellung und einer Ethik, die durch Überforderung und seelischer Erpressung geprägt ist. Jahrzehntelange schwere Depressionen und Angstneurosen können die Folge sein. Abhilfe könnte eine offene Diskussion schädlicher Nebenwirkungen der buchstabenorientierten Auslegung  und des zugrundeliegenden Schriftverständnisses schaffen.

Von einer offenen und ehrlichen Diskussion der Vorteile und Nachteile ihres Schriftverständnisses ist die evangelikale Szene noch weit entfernt – und noch viel weiter von der Einrichtung eines dringend notwendigen Gemeinde-Haftpflicht-Fonds.

Die Versuche unseres Arbeitskreises, die dringend benötigte Transparenz herzustellen, wurden bisher nie unterstützt, sondern im Gegenteil– wie auch hier –  kräftig behindert (siehe ein typisches Gespräche unter Hilflose Helfer„), wohl dadurch zu erklären, dass das buchstabenorientierte Schriftverständnis nicht nur eine Glaubensfrage ist, sondern häufig auch die berufliche Existenz garantiert.

Deswegen fordert der Arbeitskreis hier als naheliegendsten ersten Schritt eine Selbstverpflichtung aller christlichen Kirchen zu theologischer Transparenz, damit Besucher einer christlichen Gemeinde vor bevormundendem theologischem Narzismus möglichst weitgehend geschützt sind.

Lieber Besucher, du kannst einen Link auf unsere Hinweis-Seite setzen, wenn du das Anliegen ehrlicher Rechenschaft und Transparenz in Theologie und Gemeinde unterstützen möchtest. Vielen Dank!

 

 

 

Artikel aktualisiert am 12.02.2020

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