12. Behauptung: “Wer eine schwerwiegende Sünde (Todsünde) begangen hat und stirbt, ohne sie vorher in der Beichte bekannt zu haben, kommt direkt in die Hölle.”
Diese Sicht wurde bisher von der katholischen Lehrtradition vertreten. Doch auch unter strenggläubigen Evangelischen kursieren ähnliche Befürchtungen: wenn Jesus jetzt wiederkäme um seine Gemeinde zu sich zu holen oder Gericht zu halten, oder man würde jetzt durch einen Unfall sterben und wäre gerade dabei zu sündigen, dann wäre diese eine Sünde (noch) unbereut, deshalb de facto nicht vergeben und würde deshalb den Gläubigen vom Himmelreich ausschließen. Als Beweis für diese Sicht wird oft Mt 24,42 angeführt: „Darum wachet, denn ihr wisset nicht die Stunde, in der euer Herr kommen wird.“
Die offizielle katholische Lehre unterscheidet zwischen “lässlichen Sünden” und “Todsünden”. Eine Todsünde liegt vor, wenn der Verstoß eine schwerwiegende Sache betrifft, und wenn er freiwillig und mit voller Erkenntnis begangen wurde (Katechismus der katholischen Kirche [=KKK], Nr. 1857)
Was sind nun Beispiele für Todsünden ? Erstaunt erfährt man folgendes: Eine Todsünde ist bereits das Fernbleiben vom sonntäglichen Gottesdienst ohne wichtigen Grund. Weiter gilt auch die Empfängnisverhütung z.B. durch Kondom oder Sterilisation als “schwerer Verstoß gegen die Sittlichkeit” und damit als schwerwiegende Sache, als Todsünde. (KKK, Nr. 2370) Weiter gilt Masturbation als “schwerer Verstoß gegen die Keuschheit“: “Zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen, gehören Masturbation, Unzucht, Pornographie und homosexuelle Praktiken.” (KKK, Nr 2396) Auch jemand, der geschieden wurde und sich noch einmal verheiratet hat, lebt in “dauerndem Ehebruch”, also in Todsünde, solange er sich nicht von seinem Partner trennt. (KKK, Nr. 2384)
Nach offizieller katholischer Lehre führt eine Todsünde führt generell zum „Ausschluss aus dem Reich Christi und zum ewigen Tod in der Hölle, wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird.“ (KKK, Nr. 1861). Somit „steht der Gläubige immer mit einem Bein in der Hölle“.
Der Gläubige muss – will er diese Gefahr vermeiden – die Sünde zu Lebzeiten einem geweihten Priester bekennen und dessen Absolution empfangen (KKK, Nr. 1395). Andere Formen von Beichte reichen nicht aus. Schon gar nicht genügt die bloße Reue; sie erlangt aber die Vergebung der Todsünden, “wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen” . (KKK, 1452) Dies muss mindestens einmal im Jahr stattfinden: “Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen.” (Codex Iuris Canonici [CIC], Nr 989) Ähnlich schrieb der Catechismus Romanus (1566) „Wer eine Todsünde auf dem Gewissen hat, der kann nur durch die sakramentale Beichte zum übernatürlichen Leben erweckt werden.“ (Kapitel 5, Nr 43)
Der Politiker Hans-Jochen Vogel kommentierte die Todsündenethik in Christ und Welt (Ausgabe 26/2013) unter der Überschrift “Warum droht uns ewige Verdammnis?” mit dem Resümee, seine Analyse hätte ihn erschreckt, “zeige sie doch, dass die deutliche Mehrheit aller Katholiken nach der kirchlichen Lehre im Zustand einer drohenden ewigen Verdammnis lebt.”
Ist die Ablehnung der Todsündenlehre des Papstes oder anderer speziell katholischer Lehren wie z.B. die Lehre des Ablasses “Todsünde”? Hier ist die kirchliche Lehre ziemlich inkonsistent. Einerseits werden Lehrer, die den Ablass bezweifeln, “verflucht“. (Dekret des Konzils von Trient) Als Verfluchte werden sie schwerlich in die Seligkeit eingehen können. Andererseits bezeichnet der katholische Katechismus Gläubige nicht katholischen Bekenntnisses als “Brüder im Herrn:” „Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche … Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt.“ (KKK, 1271) Auch andernorts heißt es: „Denen aber, die jetzt in solchen Gemeinschaften geboren sind und mit dem Glauben an Christus erfüllt werden, können keine Vorwürfe wegen der Sünde der Trennung gemacht werden und die katholische Kirche begegnet ihnen in brüderlicher Achtung und Liebe … sie werden aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt.” (KKK, Nr. 818)
Was geschieht mit denen, die “in solchen Gemeinschaften geboren werden“, aber ihre Mitchristen mit Hilfe der Bibel belehren, dass die Lehre vom Ablass falsch und eine Verführung zur Werkgerechtigkeit sind ? Tragen sie nun den “Ehrennamen des Christen” oder sind sie “verflucht” ? Oder sollen wir annehmen, dass nicht-katholische Gläubige sich größerer Rechte erfreuen und weniger bedroht sind, weil sie die beengenden Papstlehren ablehnen können und dennoch in den Himmel kommen ? Wozu muss man dann Katholik sein ? Oder sind sie samt und sonders verdammt und haben wie die Mehrheit der Katholiken von dem furchtbaren Schicksal, das auf sie wartet, keine Ahnung ?
Betrachten wir einzelne Fälle angeblicher Todsünden, so stellen wir auch dort Inkonsequenz und unnötige Grausamkeit fest. Die Einstufung der Empfängnisverhütung z.B. durch Kondom oder Sterilisation Todsünde (KKK, Nr. 2370) hat zur Folge, dass in armen Ländern viele Kinder gezeugt werden, die gar nicht ernährt werden können. Verzweifelten Menschen wider besseres Wissen und Gewissen zu verbieten, mit einer einfachen Maßnahme dieses namenlose Elend abzuwenden, das soll keine schwere Sünde sein ?
Unbarmherzig ist auch die pauschale Verdammung von Menschen, die geschieden wurden und wiedergeheiratet haben. Es gibt Fälle, wo die Fortführung einer Ehe auch für einen gutwilligen Menschen nicht mehr zumutbar ist (Gewaltätigkeit oder kriminelle Betätigung des Partners, Vergewaltigung in der Ehe, Spielsucht, Drogensucht etc.). Hier sollte – vor allem um die Kinder vor Verwahrlosung zu bewahren – über eine neue Ehe mit einem verantwortungsbewussten Partner nachgedacht werden können. Alle in Mt 5 gennanten Verbote (Beschimpfung, Eidesmissbrauch, Trennung vom Ehepartner) sind keine ausnahmslos gültigen Gebote, sondern dienen der Vorbeugung. Die Bibel selbst nennt etliche Ausnahmen. (Details)
Das Verbot der Masturbation verleitet junge Menschen zu voreiligen und unvernünftigen Eheschließungen mit dem vorrangigen Ziel, den Triebstau legal entsorgen zu können. (Details) Und selbst diese legale Möglichkeit wird den Eheleuten durch das sinnlose Verbot der Empfängnisverhütung schwer gemacht.
Schauen wir lieber in die Bibel selbst ! Die Worte “lässliche Sünde” und “Todsünde” gibt es in dort gar nicht. In Joh 1,16 wird eine “Sünde, die zum Tode führt” erwähnt: “Wenn jemand sieht seinen Bruder sündigen eine Sünde nicht zum Tode, der mag bitten; so wird er geben das Leben denen, die da sündigen nicht zum Tode. Es gibt eine Sünde zum Tode; für die sage ich nicht,dass jemand bitte.”
Die “Sünde zum Tode” wird nicht im einzelnen erläutert. Johannes mag hier an Gläubige gedacht haben, die infolge ihrer Sünde vorzeitig aus dieser Welt abberufen wurden. Wenn wir nach Beispielen suchen, so finden wir sie in 1.Kor 11,30 “Darum (wegen ungebührlichen Verhaltens beim Abendmahl) sind auch so viele Schwache und Kranke unter euch, und etliche sind sogar gestorben.” Ob sie ihr Fehlverhalten eingesehen haben, wird nicht berichtet. In die Hölle ging es deshalb nicht, wie der Leser im übernächsten Vers erfährt: “wenn wir eine strenge Strafe empfangen, so werden wir damit gezüchtigt, damit wir nicht mitsamt der Welt in die Verdammnis kommen.” (V.32) Das ist viel tröstlicher als die Schreckensbotschaft, die die katholische Lehre mit ihrem fragwürdigen Todsündenkatalog vermittelt. Auch Ananias und Sapphira mussten sterben, da sie die Gemeindeversammlung belogen hatten. (Apg 5) Davids Sohn starb, da eine öffentliche Strafe für seinen Mord und Ehebruch auferlegt werden musste. (2.Sam 12,14-18) Heute denken wir an Fälle von Drogenmissbrauch, Verkehrsrowdytum oder anderem rücksichtslosen Verhalten, wo Gläubige unversehens erkranken oder sterben und man unter dem Eindruck steht, dass die Folgen vorhersehbar, ja in manchen Fällen sogar angemessen sind und dass Fürbitte nichts daran ändern wird. Ohne Zweifel können wir hier auch an sehr fromm scheinende Sünden denken, wie es z.B. Selbsterlösungbemühungen sind, die die offizielle katholische Lehre insbesondere mit ihrem Ablasssystem zur Pflicht macht. Sie können die Seele schädigen, den Glauben an die aufrichtige Liebe Gottes, an die Wirksamkeit seiner Erlösungstat lähmen. Werkgerechtigkeit kann einen Punkt erreichen, an dem es zur Auflösung der Beziehung zwischen Jesus und dem Gläubigen kommt. Dann ist der Abfall vollendet, der Weg in die Katastrophe ist beschritten: “Ihr habt Christus verloren, die ihr durch Erfüllung des Gesetzes Gottes Anerkennung erzwingen wollt. Ihr seid aus der Gnade herausgefallen.” (Gal 5,4)
Was ist nun der Zweck der katholischen Todsündenlehre ? Ich denke doch, dass dieser Zweck sehr durchsichtig ist. Zum einen macht sie den Gläubigen von der katholischen Organisation abhängig. Sein Seelenheil hängt davon ab, ob er , “seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig (einem Priester mit Beicht-Lizenz) bekennt.” (Codex Iuris Canonici [CIC], Nr 989)
Die biblische Sicht der Beichte ist vergleichsweise befreiend. Dort ist Beichte keine einseitige, sondern eine zweiseitige Angelegenheit: “Bekennet einander eure Sünden und betet füreinander, damit ihr gesund werdet. Des Gerechten Gebet vermag viel, wenn es ernstgemeint ist. ” (Jak 5,16) Eine Beichte kann jeder Mitchrist abnehmen, und sie ist gültig, wenn die Schuld wirklich bereut wird. Eine sinnvolle Voraussetzung für das Anhören einer Beichte ist einzig die Tatsache, dass man sie selbst gelegentlich in Anspruch nimmt.
Ist das wahr ? Oder sollen wir jetzt sagen: “Wie gut, dass wir katholische Theologen haben, die klarstellen, dass das Gebet eines “gerechten Gläubigen” weitaus weniger vermag als der Apostel Jakobus glaubt” ? Die Behauptung des Jakobus muss man – wenn man der katholischen Sicht folgt – sogar verantwortungslos nennen (!), da hier Gläubige hier den falschen Eindruck vermittelt bekommen, dass sie auf diese Weise “gesund werden” können, während sie doch – mangels der Lossprechung durch den geweihten Priester – ewige Verdammnis erwartet. Was für eine schreckliche Falle! Soll man das wirklich glauben ?
Wenn Gläubige sich an derartig absurden Aussagen nicht stören, dann ist Zweifel angebracht, ob sie auf diese Weise im Glauben jemals “gesund werden” können.
Wieso soll die Weihe, d.h. Rituale, vollzogen durch den Oberzeremonienmeister, einen Vertreter der Institution Kirche exklusiv authorisieren, schwere Sünden zu vergeben ? Niemand weiß, welch unreifer Glaube, welche fragwürdigen Motive hinter zur Schau getragener Frömmigkeit stehen. Ist der Genuß von Macht über geängstete Gewissen und Selbstüberhebung etwa keine schwere Sünde ? Zusätzlich erfährt man bei Gelegenheit Peinliches, das mit sexueller Frustration und Verklemmtheit zusammenhängt. Immer wieder wird sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen von Bischöfen unter den Teppich gekehrt. Die grundsätzliche Einstellung, das große Leid der Betroffenen zu ignorieren und bei Bedarf zu heucheln, ändert sich nicht. Ist das keine schwere Sünde, an der zudem ohne Reue festgehalten wird? In Rom wurde mit verdeckter Kamera gefilmt, wie Priester homosexuelle Angebote in Bordellen nutzen, um sich anschließend dort gleich selbst die Absolution zu erteilen. (https://www.youtube.com/watch?v=Ly6VgIug4yg – siehe besonders ab 10 min:39 sek) Wieso sollen solche Leute exklusive Autorität haben, schwere Sünden zu vergeben ?
In Kirche und Gemeinde präsentiert sich eine bunte Mischung von guten und schlechten Hirten, wobei die guten Hirten in der Überzahl zu sein scheinen. Dieser Eindruck ist nicht verlässlich, da die schlechten Hirten getarnt sind. Sie kommen als Wölfe in Schafskleidern in die Gemeinde. Sie ahmen gute Hirten täuschend ähnlich nach, aber machen Menschen nicht zu Nachfolgern Jesu, sondern zu Anhängern der eigenen Person. (Apg 20,29 ff) Viele Gläubige fallen auf sie herein.
Was werden solche Leute mit Informationen machen, die sie in der Beichte erfahren ? Man kann nicht ausschließen, dass sie in irgendeiner Weise zum Nachteil des Beichtenden missbraucht werden. Schon deshalb kann es einen Beichtzwang nicht geben.
Der richtige Adressat für das Sündenbekenntnis ist Gott allein. Fällt es schwer, sich von einer bestimmten Sünde zu lösen, so kann man gemeinsam mit einem Freund Gott darum bitten, wie es der Apostel Jakobus empfohlen hat: “Bekenne einer dem andern seine Sünden und betet füreinander, dass ihr gesund werdet. Des Gerechten Gebet vermag viel, wenn es ernstgemeint ist. ” (Jak 5,16) So einen Freund, dem man alles sagen kann, wünscht der Apostel jedem Gläubigen in der Gemeinde.
Hallo, vielen Dank für Ihre / Deine Ausführungen! Es ist echt toll, dass es Menschen wie Sie / Dich gibt, die sich so viel Mühe machen, anderen im Glauben zu leben. Grüße, Claudio.