27. Behauptung: “Der Gläubige darf Unrecht in der Gemeinde nur dann beim Namen nennen, wenn bei ihm selbst keine Fehler zu sehen sind.”
Diese Behauptung ist bei Gemeindeleitungen mit gewissenloser Amtführung sehr beliebt. So kann man sich ganz selbstverständlich Korruption, Lüge, Übervorteilung und Verleumdung leisten und braucht keine Angst zu haben, dass irgendjemand das Thema anspricht. Falls es jemand doch versucht, richtet man das Vergrößerungsglas auf ihn und sein Verhalten, ob da nicht doch etwas Unvollkommenheit zu sehen ist. Was für ein Glück, wenn man etwas findet: da war etwas Sorge um den Arbeitsplatz zu spüren, man hat von einem Streit in der Familie gehört, und dergleichen mehr. Und wenn man nichts findet, dann war da ein liebloser Ton in der Stimme, die vom Unrecht gesprochen hat, über den man sich entrüstet. Und jemandem, der lieblos ist, dem braucht man doch erst recht nicht zuzuhören. “Wer Sünde tut, der ist vom Teufel” (1.Jo 3,8). Der soll erst mal vor seiner eigenen Tür kehren. Und schon ist das Thema erledigt.
Diese Behauptung fußt auf dem bereits genannten (falschen!) Lehrsatz, dass kleine Sünden oder Unvollkommenheiten so schlimm seien wie schwere Verbrechen. So etwas kann man nur denken, wenn man sich über die tatsächlichen Auswirkungen einer Tat überhaupt keine Gedanken macht. Welche negativen Folgen hat ein liebloser oder stressiger Ton in der Stimme ? Überhaupt keine Folgen als diejenigen, die der, der dieses Argument gebraucht, selbst mutwillig herbeiführt! Dagegen haben Korruption, Lüge, Übervorteilung und Verleumdung möglicherweise erheblichen Schaden für die Betroffenen zur Folge. Deshalb ist jeder Versuch, die Gemeinde auf diese Vorgänge aufmerksam zu machen, vollauf gerechtfertigt und geschieht im Gehorsam gegen das Gebot: “Helft das Böse in der Gemeinde aufzudecken.” (Eph.5,11 ff)