Gift Nr. 27
27. Behauptung: “Der Gläubige darf Unrecht in der Gemeinde nur dann beim Namen nennen, wenn bei ihm selbst keine Fehler zu sehen sind.” Diese Behauptung ist bei Gemeindeleitungen mit gewissenloser Amtführung sehr beliebt. So kann man sich ganz selbstverständlich Korruption, Weiterlesen …
