Korrektur von Gemeindeleitern

Ist es möglich, Gemeindeleiter zu korrigieren?

… oder sollten Gläubige wegsehen, wenn Gemeindeleiter Unrecht tun ?

Wenn sich alle sofort auf die Seite des Gemeindeleiters stellen, dann kann man hoffen, dass der, der sich beschwert hat, bald aufgibt. Dieser Mitchrist wird ja nur als Störenfried gesehen, dem niemand zuhört. Irgendwann ist seine Kraft erschöpft und er verschwindet endlich.

Wenn der Gläubige Unrecht tut…

Nehmen wir an, ein Mitglied hat einen Mitchristen mit seinem Egoismus geschädigt: er hat ihn verleumdet oder bestohlen oder verführt jemanden zum Seiten­sprung. Wie wird eine bibeltreue Gemeinde reagieren ?

Nun gibt es etliche bibeltreue Gemeinden, die gar nichts tun. Der Beschuldigte ist ein netter Kerl, man kennt ihn schon seit Jahren und da will man es nicht mit ihm verderben. Man macht wohl ein bedenkliches Gesicht, spricht ein paar mahnende Worte, aber letztlich muss man es akzeptieren, wenn man auf taube Ohren stößt. Umkehr ist nun einmal Privatsache. So sah es auch der Priester Eli, dessen Söhne im Priesteramt waren und böse handelten. (1.Sam 2,12 ff)

Eli sprach ernste mahnende Wort, warnte auch vor der Strafe Gottes, aber er war nicht bereit, seine Söhne vom Priesterdienst zu suspendieren. Sie konnten im Amt bleiben und sündigten dort weiter wie zuvor. Die Zurückhaltung Elis wertete Gott als Verachtung seiner Person. (1.Sam 2,30) Eli wurde ebenso wie seine Söhne mit dem Tod bestraft.

Eine deutliche Anordnung Jesu
Die Gemeinde war noch gar nicht entstanden, als Jesus bereits festlegte, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten solle: „Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und stell ihn unter vier Augen zur Rede. Wenn er mit sich reden lässt, hast du deinen Bruder zurück gewonnen. Wenn er nicht auf dich hört, dann nimm einen oder zwei andere mit und geht noch einmal zu ihm, damit alles von zwei oder drei Zeugen bestätigt wird. Wenn er auch dann nicht hören will, bringe die Angelegenheit vor die Gemeinde. Wenn er nicht einmal auf die Gemeinde hört, dann behandelt ihn wie einen Gottlosen oder Betrüger.“ (Mt 5, 15-17)

Wie sanft und liebevoll geht Jesus mit schwachen und hilfsbedürftigen Menschen um ! Warum nun diese Strenge ? Dafür gibt es drei Gründe:

1. Grund: Das Heil des Täters ist gefährdet
Wer unbarmherzig mit anderen umgeht, wer ihnen hier auf Erde ein Stück Hölle zumutet, muss sich nicht wundern, wenn er selbst den Anspruch auf den Himmel verliert. „Mein Herr kommt noch lange nicht“ dachte der böse Knecht, der Mitknechte misshandelte und dann mit der schrecklichsten Strafe bestraft wurde. (Mt 24, 48-51) Auch Paulus reagierte streng, „damit seine Seele am Tag des Herrn gerettet wird.“ (1.Kor 5, 5) und forderte wie Jesus „Trennt euch von dem, der unverbesserlich böse ist.“ (V. 13)

2. Grund: Der Ruf zur Umkehr wird unglaubwürdig
Wenn Hartherzigkeit und Bosheit in der Gemeinde geduldet wird, wie kann sie da noch glaubwürdig evangelisieren und Menschen auffordern, das alte Leben zu bereuen ? „Du predigst anderen, sie sollten bereuen, und bereust selber nicht?“ (Rö 2,22)

3. Grund: Am Ende steht die Verachtung Gottes
Deswegen wird Gott von den Heiden gelästert werden.“ (Rö 2,24) Was lernt man tatsächlich bei dieser Art „Gottesdienst“ ? Man lernt, dass man Gott nicht ernstnehmen muss. Seine Warnungen sind nur eine Form unterhaltsamer Dramatik.

Wenn der Gemeindeleiter Unrecht tut und nicht bereut, dann ist der Schaden für die Gemeinde viel schlimmer.

Paulus löste dieses Problem glaubwürdig: er stellt grundsätzlich immer die Vertrauensfrage: „Seht her: Wir haben niemandem Leid getan, wir haben niemand durch Unrecht verletzt, wir haben niemand übervorteilt.“ (2.Kor 7,2). Er war bereit, jederzeit jedem Rechenschaft über sein Handeln zu geben. (2.Kor 4,2)

Leider ist man in etlichen bibeltreuen Gemeinden dazu überhaupt nicht bereit. Woher soll der Impuls zur Selbstprüfung und Umkehr dann kommen ?

Schauen wir in die Verfassung. Ist dort die Möglichkeit einer Beschwerde vorgesehen ? In der Regel überhaupt nicht! Man müsste sie an den Vorstand richten, der aber gewöhnlich zu einer objektiven Untersuchung gar nicht in der Lage ist. Zu stark sind eigene Interessen betroffen. Peinliche Enthüllungen über das Fehlverhalten des Leiters schaden dem „Image“ der Gemeinde. Also guckt man lieber weg.

Also geschieht nichts! Solche Gemeinden können zahlenmäßig aufblühen, obwohl dort Böses bei Gläubigen geduldet wird, die andere im Glauben anleiten wollen. Kein Wunder, wenn trotz unablässiger frommer Aktionen und Programme zugleich die Scheinheiligkeit und Verachtung Gottes gedeiht. Auf dem „heimlichen Lehrplan“ steht: Heuchelei ist normal und Gott akzeptiert sie.

„Ansehen der Person“ zu üben, ist sowohl nach dem Alten wie nach dem Neuen Testament eine schwere Sünde (5.Mo 1,16-17 / 2.Chr 19,7 / Jak 2,9 / Jud 1,16), in der eine Geringschätzung der Berufung der Gläubigen “zu Königen und Priestern” (Offb 1,6) zum Ausdruck kommt.

Dabei gibt es eine einfache Lösung !

1. In der Verfassung wird festgelegt, wie bei der Beschuldigung eines Gemeindeleiters zu verfahren ist. Der Beschwerdeführer hat das Recht, Älteste einer unparteiischen, bibeltreuen Gemeinde um Hilfe zu bitten, die nicht unter dem Einfluss des Gemeindeleiters steht. Zu dieser Gemeinde sollte auch der Beschwerdeführer nicht gehören.

2. Diese Ältesten hören beide Parteien zur Sache. Beide Parteien dürfen Fragen an den Gegner stellen, die der Aufhellung dienen. Auch die untersuchenden Ältesten können eigene Fragen stellen. Dann berichten sie über alle Fragen und Antworten in den Mitgliederversammlungen. Diese entscheiden dann – nunmehr vollständig informiert – unabhängig über Wiedergutmachung und Disziplinierung.

Auf diese Weise wird vermieden, dass sich außenstehende Älteste über die Parteien stellen. Sie beschränken sich auf die Aufgabe, für einen fairen Ablauf der Untersuchung zu sorgen, damit alle Fragen gestellt werden dürfen und Gehör finden. Es ist nicht ihre Aufgabe, ihre persönliche theologische Sicht zur Geltung zu bringen. Um dies zur vermeiden, empfiehlt es sich, zusätzlich unparteiische Älteste mit einer anderen theologischen Sicht zu beteiligen.

3. Verweigert der Beschuldigte die Teilnahme an der Anhörung, so hören die Ältesten nur den Geschädigten und formulieren zusätzlich eigene Fragen an den Beschuldigten. Die betroffenen Mitgliederver­sammlungen stellen diese Fragen dann dem Beschuldigten und entscheiden über Vor­schläge zur Wiedergutmachung und Disziplinierung.

Diese einfachen Vorschläge sind äußerst wirksame Maßnahmen gegen Machtmissbrauch. Gemeindeleiter, die glaubwürdig sein wollen, werden solche oder ähnliche Maßnahmen unter­stützen. Auch ihnen wird es wichtig sein, dass sie „niemandem Leid getan, niemanden durch Unrecht verletzt, niemanden übervorteilt“ haben (2.Kor 7,2). Und wenn es doch geschehen sein sollte, dann tun sie das, was Jünger Jesu in diesem Falle tun: sie reparieren den Schaden und machen es auf diese Weise dem geschädigten Mitchristen leicht, zu verzeihen.

Wenn Sie Ältester sind, dann seien Sie bereit, einer anderen Gemeinde den Dienst des unparteiischen Beobachters zu leisten. Sie spielen sich damit nicht zum Richter auf, denn Sie hören nur zu. Sie richten nicht, sondern Sie berichten. Urteilen und entscheiden muss die Gemeinde selbst. Lassen Sie sich nicht zur Sympathie ver­leiten mit Gemeindeleitern, die einem Mitchristen geschadet haben und ihr böses Verhalten nicht bereuen. Tolerieren und entschuldigen Sie solche Verhaltensweisen nicht ! Helfen Sie mit, dass die Gemeinde Wertschätzung der Fairness lernen kann. „Die vielen den Weg zur Gerechtigkeit zeigen, werden leuchten wie Sterne für alle Zeit.“ (Dan 12,3)

(Dieser Text steht auch unter „Downloads“ auch auf einem Flyer zur Verfügung.)

Artikel aktualisiert am 12.02.2020

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