Fragen zum Rechtsschutz in der Gemeinde
Frage 1: Ist diese Internetseite nicht eher schädlich für die Gemeinde, vielleicht sogar selbst gefährlich, weil sie ein negatives Bild des christlichen Glaubens „vom Missbrauch her“ zeichnet ?
Frage 2: Ist es nicht völlig klar, dass mit dem “Weisen” (1.Ko 6,5), der einen Rechtsstreit entscheiden soll (σοϕος ος δυνησεται διακριναι), nur ein Pastor gemeint sein kann, da er die gründlichste bibelkundliche Ausbildung von allen Gläubigen hat ?
Frage 3: Welche Aufgaben im Zusammenhang mit dem schiedsgerichtlichen Dienst werden am besten vom Pastor wahrgenommen ?
Frage 4: Wer kommt für ein schiedsrichterliches Amt in Frage?
Frage 5: Warum sollte ein Gemeindemitarbeiter im vollzeitlichen Dienst es grundsätzlich vermeiden, schiedsgerichtliche Urteile zu fällen ?
Frage 6: Hat Paulus nicht den Gläubigen geboten, sich mit Kritik gegenüber dem Vorstand einer Gemeinde zurückzuhalten, da sie “Obrigkeit” sei und Christen “der Obrigkeit untertan” (Rö 13,1) sein sollen? Auch wenn sie eine Obrigkeit ist, die Unrecht tut wie die Regierung Kaiser Neros zur Zeit des Paulus ?
Frage 7: Ist es nicht besser, die Gemeinde stillschweigend zu verlassen, wenn sich der Vorstand immer wieder über die Qualitätsmaßstäbe Jesu hinwegsetzt?
Antworten
1. Ist diese Internetseite nicht eher schädlich für die Gemeinde, vielleicht sogar selbst gefährlich, weil sie ein negatives Bild des christlichen Glaubens „vom Missbrauch her“ zeichnet ?
Nicht alle Gemeinden werden rein ehrenamtlich betrieben. Sofern eine Gemeinde Gehälter und Löhne zahlt, Privilegien vergibt, Investitionen tätigt und Fundraising betreibt, kann man sie durchaus als Wirtschaftunternehmen sehen. Zu einem Wirtschaftunternehmen gehört nicht nur eine Werbeabteilung, sondern auch eine Abteilung für Revision und Qualitätskontrolle. Als solche Abteilung kann man diese Internetseite sehen, auch wenn etliche Gemeinden gerne auf Qualitätskontrolle verzichten und nur werben wollen. Keine Frage: das wird sehr schnell unseriös!
Wer in der Qualitätskontrolle mitarbeitet, muss bereit sein, konkurrierenden Argumenten faires Gehör zu verschaffen und die Diskussion offen und ehrlich zu führen. Nur so wird die Gefahr vermieden, sich in pharisäischer Weise auf ein Podest zu stellen.
Es kann nicht die Aufgabe einer Qualitätskontrolle sein, nur die „Schokoladenseite“ des christlichen Glaubens zu präsentieren.
Aufgabe der Qualitätskontrolle ist nicht nur, mangelhafte Beachtung der Qualitätsmaßstäbe Jesu aufzudecken, sondern auch, zu einer Verbesserung des Urteilsvermögens der Gläubigen beizutragen. Diese Arbeit ist absolut notwendig. Das, was man weithin in christlichen Gemeinden beobachtet, würde sicherlich sehr oft anders aussehen, wenn man sich nach den Maßstäben Jesu richten würde. Machtmissbrauch wird in christlichen Gemeinden selten kritisch gesehen und ist folglich weit verbreitet.
Wenn die christliche Gemeinde Machtmissbrauch und Gefährdung offen anspricht und tatkräftig gegen sie vorgeht, entsteht als Nebeneffekt ein nachhaltig positiver Eindruck von der Kraft dieses Glaubens.
Eine Gemeinde, die sich Ehrlichkeit leistet, wird trotz aller aufgedeckten Fehler langfristig einen besseren Eindruck hinterlassen als eine, die alles, was in ihr fragwürdig oder destruktiv ist, eilig unter den Teppich kehrt.
Keine Frage ist, dass manche Gemeindeordnung Mängel enthält, die mit gewissen Risiken verbunden sind. Diese Internetseite richtet sich an gläubige Menschen, um sie auf diese Risiken aufmerksam zu machen. So können sie die problematischen Punkte der Machtausübung in ihrer Gemeinde überprüfen und sich ihre Meinung bilden. Sie können dann auch mit erforderlichen Mehrheit abstimmen und die Gemeindeordnung so ändern, dass die angesprochenen Risiken minimiert werden.
Widerspricht dieses Vorhaben der Intention der Heiligen Schrift?
Die obige Frage unterstellt, dass man über den christlichen Glauben immer in positiver Weise reden muss, um ihn für Außenstehende attraktiv zu machen. Die Propheten der Bibel haben sich an diese Vorgabe nicht gehalten. Sie haben das Unrecht, das im Volk Gottes geduldet wurde, beim Namen genannt, wissend, dass man nicht andere Menschen zum Respekt vor den Ordnungen Gottes aufrufen kann, um sich dann selbst nicht daran zu halten. „Du belehrst andere, warum nicht auch dich selbst? Du predigst, man dürfe nicht stehlen – und warum stiehlst du? Du sagst, man soll die Ehe nicht brechen – warum brichst du sie? Du verabscheust die Götzen – warum bereicherst du dich dann an ihren Tempeln? Du bist stolz auf das Gesetz – und warum brichst du es selbst und machst Gott Schande damit? So steht es schon in der Schrift: „Euretwegen spotten die Völker über Gott.““ (Rö 2, 21-24/ – 23a: NeÜ). Leider werden die Propheten üblicherweise in vielen Gemeinden nur sehr sparsam gelesen.
2. Ist es nicht völlig klar, dass mit dem „Weisen“ (1.Ko 6,5), der einen Rechtsstreit entscheiden soll (σοϕος ος δυνησεται διακριναι), nur ein Pastor gemeint sein kann, da er die gründlichste bibelkundliche Ausbildung von allen Gläubigen hat ?
Grundsätzlich kann jeder Älteste das Schiedsrichteramt ausüben, sofern ihm Gerechtigkeit und Fairness wirklich eine Herzenssache ist. „Weisheit“ hat viel mit der Formung des Charakters durch die wichtigsten Maßstäbe Christi „Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Verlässlichkeit“ (Mt 23,23) und der daraus resultierenden Selbsterkenntnis und Menschenkenntnis zu tun.
Diese Merkmale werden im theologischen Studium, das im wesentlichen bibelkundliches Kopfwissen vermittelt, nicht geprüft. Um selbst um das bloße Wissen dort ist es schlecht bestellt. Uns ist keine einzige theologische Hochschule in Deutschland bekannt, die sich um die Erkenntnisse ernsthaft bemüht, die für die Ausübung des schiedsgerichtlichen Dienstes und für die Zusammenarbeit der Gemeinden in Rechtsfragen nötig sind! Warum sollen da „unstudierte“ Gläubige, die die Bibel kennen und fleissig über biblisches Recht nachdenken und die der Heilige Geist für diesen Dienst ausgerüstet hat, ungeeignet sein ? Es macht keinen seriösen Eindruck, wenn ein Pastor gar keine Zeit oder Lust hat, sich mit solchen Erkenntnissen näher zu befassen, aber selbstsicher behauptet, dass Paulus mit dem „Weisen“ in 1.Ko 6,5 nur ihn selbst gemeint haben kann.
Um zu verdeutlichen, wie man „Weisheit“ bei Gläubigen feststellt, kann man sich mit dem Bild eines Schiffes behelfen, das sein Ziel erreichen soll. Das Ziel ist, dass beide Konfliktparteien den Beitrag erkennen, den sich Gott von ihnen wünscht, damit der Riss im Leib Christi wieder zuheilen kann. Damit das Schiff auf dieses Ziel lossteuern kann, muss es zunächst erst einmal vorhanden sein. Vorhanden sein muss die Wertschätzung der Fairness, und zwar bei allen, die urteilen und die Gemeinde lehren. Diese Wertschätzung sollen auch die Konfliktparteien von ihnen lernen können. Ist die Wertschätzung der Fairness nicht da, kann man sich den ganzen Aufwand sparen. Ist das Schiff da, dann muss man einsteigen und losfahren, um an das Ziel zu kommen. Ein Schiff, das nicht fährt, lässt sich nicht steuern. Deshalb müssen die, die urteilen, das Ziel einer Lösung, die der Ehre Gottes und der Würde der Gemeinde dient, ernsthaft anstreben. Den Lenkbewegungen entsprechen die Korrekturen der eigenen Verhaltensweisen am biblischen Recht. Korrekturbedürftige Verhaltensweisen wurden ausführlich auf dieser Internetseite unter den Rubriken „Prüfe dich selbst?„, „Vorbilder des Glaubens“ usw. genannt. Je sensibler ein Christ nun falschem Verhalten gegensteuert, desto mehr „Weisheit“ und „geistliche Autorität“ wird bei ihm sichtbar. Dies gilt gleichermaßen für alle Gläubigen, sowohl für Pastoren und Älteste als auch für die Gläubigen, die keine Leitungsfunktion ausüben.
3. Welche Aufgaben im Zusammenhang mit dem schiedsgerichtlichen Dienst werden am besten vom Pastor wahrgenommen ?
Auch wenn ein gläubiger Bruder, der Pastor ist, wegen der Befangenheitsproblematik selbst keine schiedsgerichtlichen Urteile fällen sollte, so hat er dennoch immer eine ganz wichtige Funktion. Da er als der Dienstherr der Gemeinde angesehen wird, ist er am besten geeignet, wenn es darum geht, die Notwendigkeit des schiedsgerichtlichen Dienstes in der Gemeinde bekanntzumachen und mit der Heiligen Schrift zu erläutern. Auch bei bei Einrichtung und Organisation des Schiedsgerichts spielt er eine wichtige Rolle. Auch wird seine Seelsorge die Chancen, die der schiedsgerichtliche Dienst eröffnet, nutzen.
4. Wer kommt für ein schiedsrichterliches Amt in Frage?
Am ehesten Gläubige, die Älteste in der Gemeinde sind, d.h. Christen, die auf reiche reiche geistliche Erfahrung und Bewährung zurückblicken können. Die geistliche Leitung liegt nicht nur in den Händen des Vorstandes, sondern auch Älteste, die aus dem Vorstand längst ausgeschieden sind, sehen sich weiter in der Verantwortung.
Doch sind sie nur dann geeignet, wenn sie sich durch Wertschätzung der Fairness (Ps 37, 28 / 94, 15 / Jes 1, 17), Liebe zu den schwachen Geschwistern (Mt 25,40 / 1.Kor 12, 22 -24) und durch Fähigkeit zur Selbstkritik (Rö 2,21a / 2.Kor 10,12-13+18 / 15,5) auszeichnen und wenn sie bereit sind für ihren Dienst einen speziellen Amtseid zu leisten, in dem sie sich verpflichten, unparteiisch zu urteilen (Jes 50, 20-24a / Jak 2,9) und das Gewissen nicht fahrlässig zu erleichtern (Jer 6,14).
Diese Eigenschaften sind nicht selbstverständlich! Manchen „Ältesten“ hat man nur wegen seiner administrativen Fähigkeiten gewählt – oder im schlimmsten Falle – weil die anderen keine Lust hatten, diesen anstrengenden Dienst zu übernehmen. In diesem Fall sollte die Gemeinde neben der Ältesten weitere Älteste nur für den schiedsgerichtlichen Dienst wählen bzw. wenn niemand verfügbar ist, von anderen Gemeinden Hilfe erbitten.
Diese Mitglieder des schiedsgerichtlichen Dienstes können Mitglieder des Vorstandes sein, müssen es aber nicht unbedingt. Im speziellen Fall, dass eine Klage gegen ein Vorstandsmitglied vorgebracht wird, ist es besser, wenn Älteste entscheiden, die nicht zum Vorstand gehören.
Mitarbeiter der Gemeinde, die Gehalt und andere Vorteile von der Gemeinde regelmäßig empfangen, wozu auch der Pastor gehört, sollten wegen der Befangenheitsproblematik keine schiedsrichterlichen Aufgaben übernehmen. Einzige Ausnahme: beide (!) Konfliktparteien wünschen einvernehmlich und ausdrücklich eine schiedsgerichtliche Entscheidung durch einen Pastor oder anderen besoldeten Mitarbeiter, weil sie in seine Weisheit und Unparteilichkeit volles Vertrauen haben.
Solange in der Gemeinde keine „Kultur der Fairness“ vorhanden ist und man sich für die praktische Anwendung der Qualitätsmaßstäbe Christi kaum interessiert, ist von einer schiedsgerichtlichen Entscheidung in der Gemeinde selbst dringend abzuraten. Man sollte dann die Ältesten einer anderen Gemeinde um Hilfe bitten, in der diese Maßstäbe geachtet und angewendet werden.
5. Warum sollte ein Gemeindemitarbeiter im vollzeitlichen Dienst es grundsätzlich vermeiden, schiedsgerichtliche Urteile zu fällen ?
Sofern nicht beide Konfliktparteien einvernehmlich eine schiedsgerichtliche Entscheidung eines vollzeitlich tätigen Mitarbeiters wünschen, ist von seiner Einbeziehung abzuraten – aus folgenden Gründen:
Pastoren, Diakone und Gemeindehelfer empfangen Einkommen, Arbeitsplatzsicherheit und andere Vorteile von ihrer Gemeinde und sind daher möglicherweise in der Entscheidung befangen, wenn eine richtige Entscheidung zu Stress in der Gemeinde, d.h. ihrem Arbeitsplatz, zum Verlust eines gebefreudigen Spenders oder zu Parteiungen führen würde. Auch enge emotionale Bindungen, die zu Gemeindegliedern entstanden sind, können einem schiefen Urteil Vorschub leisten. Dass sich in dieser wichtigen Frage der Pastor selber kontrolliert und blindes Vertrauen in seine guten Absichten fordert, reicht nicht aus.
Ein weiterer wichtiger Einwand: wenn grundsätzlich der Pastor Schiedsrichter sein soll, dann wird er den Zweifel an seiner Eignung als Angriff auf die eigene Person betrachten und entsprechend reagieren. Dieser Konflikt ist einem geschädigten Mitchristen nicht zuzumuten.
Der Geschädigte hat in der Regel nur einen einzigen Versuch, sein Anliegen vorzubringen. Da es – anders in der Welt – keine übergeordneten Instanzen gibt, die man zur Überprüfung der Entscheidung anrufen könnte, ist es umso wichtiger, im vorhinein zu überlegen, welche Faktoren die Entscheidungsqualität beeinträchtigen könnten und Abhilfe zu schaffen.
Ein weiterer Einwand: wenn der Pastor grundsätzlich die „letzte Instanz“ ist, dann ist es kaum möglich eine Klage gegen ihn selbst vorzubringen. Sitzen aber grundsätzlich gläubige Laien im Schiedsgericht, dann steht niemand mehr über dem Recht.
Der schiedsgerichtliche Dienst gehört zu den Aufgaben der „Qualitätskontrolle“. Zwischen dieser Aufgabe und der üblichen Tätigkeit eines Pastors besteht ein grundsätzlicher Interessenkonflikt (Blinder Fleck).
Erfahrungsgemäß sind viele Pastoren in der Regel so mit Arbeit überlastet, dass sie gar nicht die Zeit haben, einen schwierigen Fall sorgfältig zu analysieren. Die Gefahr ist sehr groß, dass es mangels Zeit zu einer oberflächlichen und schlechten Entscheidung kommt. Dennoch wollen sich manche Pastoren die Befugnis reservieren, über Rechtskonflikte zu entscheiden. Das geht zu Lasten des Hilfesuchenden und ist deshalb unseriös.
Die aktuelle Situation ist ein klarer Gegenbeweis für die Tauglichkeit der üblichen Regelung („schieb die Sache auf den Pastor ab und wenn der es nicht schafft, dann hat der Geschädigte eben Pech gehabt“). Die „Pastoren-Lösung“ hat in vielen evangelikalen Gemeinden zu einem erschreckenden Desinteresse am Rechtsschutz geführt. Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher spricht gar von einer „völligen Aushöhlung des christlichen Rechtsbewusstseins“ (Th. Schirrmacher, Ethik, Band 2, Neuhausen-Stuttgart, 1994, Seiten 593 – 594).
Man bedenke, dass in fast allen Fällen Straftäter und Opfer nicht in derselben Gemeinde bleiben. Das Problem ist dann nur lösbar durch eine Zusammenarbeit von Gemeinden im Ernstfall und gemeinsame Qualitätsstandards – aber darum hat man sich bisher nie gekümmert.
Wie kann man da behaupten, dass sich die übliche Regelung, dass der Herr Pastor mit beiden Konfliktpartnern spricht, „bewährt“ habe?
6. Hat Paulus nicht den Gläubigen geboten, sich mit Kritik gegenüber dem Vorstand einer Gemeinde zurückzuhalten, da sie „Obrigkeit“ sei und Christen „der Obrigkeit untertan“ (Rö 13,1) sein sollen? Auch wenn sie eine Obrigkeit ist, die Unrecht tut wie die Regierung Kaiser Neros zur Zeit des Paulus ?
Mit dem Begriff „Obrigkeit“ ist die staatliche Gewalt gemeint, die über eine Justiz verfügt: „sie hat das Schwert nicht umsonst„. (Rö 13,4) Der Schluss des Absatzes macht noch einmal deutlich, wer hier gemeint ist: „So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.“ (Rö 13,7) Die Gemeinde hat weder ein „Schwert“ zur Verfügung noch kann sie Menschen zwingen, Zoll und Steuer zu zahlen.
Von dieser Welt wird gesagt, dass sie „nichts vom Geist Gottes versteht“ (1.Kor 2,6) und das Licht, das ihr angeboten wird, „nicht ergreift„. (Jo 1,10) Der weltlichen Obrigkeit sollen die Gläubigen sich unterordnen, „damit sie in Ruhe und Frieden und in Ehrfurcht vor Gott leben können und ihren Mitmenschen keine Ursache zum Tadel geben.“ (1.Tim 2,2)
Anders als die Welt hat die Gemeinde „nicht den Geist der Welt empfangen, sondern den Geist aus Gott, damit wir wissen können, was uns von Gott gegeben ist.“ (1.Kor 2,12)
Deswegen ist in der Gemeinde vieles ganz anders als in der Welt.
Jakobus fordert z.B. den reichen Gläubigen auf, sich seiner Niedrigkeit bewusst zu sein und umgekehrt den Gläubigen, der nichts darstellt in der Welt, „sich seiner Hoheit zu rühmen“ (Jak 1,9). Jesus sagte: „Wer der Größte sein will, soll sich als Diener aller betrachten .“ (Mk 10,43-44) „Er soll „demütig wie ein Kind“ sein (Mt 18,3) und vom Vorbild Jesu lernen, der „sanftmütig und von Herzen demütig“ war. (Mt 11,29) Er soll „nicht über den Glauben der anderen herrschen“ (2.Ko 1,24) wollen. Paulus tadelte die Unterwürfigkeit und Servilität der Gläubigen in Korinth: „Ihr habt ja nichts dagegen, wenn man euch schindet und ausnutzt, wenn man euch einfängt, geringschätzig behandelt oder gar ins Gesicht schlägt. Zu meiner Schande muß ich gestehen: dazu war ich nicht fähig!“ (2.Kor 11,20-21).
Wahr ist: wer geistlich leiten will, muss sich am Vorbild Jesu orientieren und selbst in seiner geistlichen Einstellung Vorbild sein. (1.Tim 3) Die Autorität des Gemeindeleitung ist und bleibt an die treue Erfüllung seelsorgerlicher Pflichten gebunden ““Gehorcht euren Lehrern und folgt ihnen … denn sie wachen über eure Seelen und müssen dafür später Rechenschaft ablegen” (Hebr 13,17). Nur wenn das so ist, werden die Gläubigen aufgefordert, ihn besonders zu respektieren: „Älteste, die ihr Amt verantwortungsbewusst führen, sollen besonders hochgeachtet werden.“ (1.Tim 5,17).
Vor Ältesten, die ihr Amt gewissenlos missbrauchten, haben die Apostel manchmal in ihren Briefen gewarnt. (3.Jo 9) Nirgendwo wird aufgefordert, sich Ältesten unterzuordnen, die selbst geistliche Autorität nicht respektieren (Laien-Bote) oder böse bzw. falsch handeln. Nirgendwo wird aufgefordert, zu Unrecht zu schweigen! Paulus musste sogar einem hochgeachteten Apostel wie Petrus öffentlich entgegentreten (Gal 2,11), da er gegen seine Überzeugung handelte und andere mit diesem schlechten Beispiel gefährdete.
7. Ist es nicht besser, die Gemeinde stillschweigend zu verlassen, wenn sich der Vorstand immer wieder über die Qualitätsmaßstäbe Jesu hinwegsetzt?
Der Zwang zum Verlassen der Gemeinde ist eigentlich als härteste Maßnahme gegen ein Gemeindemitglied vorgesehen, dass an skandalösem Fehlverhalten festhält. („Gemeindezucht„) Warum sollen die, die als einige der wenigen in der Gemeinde noch an das erinnern, was wahr und richtig ist, sich mit ebendieser harten Strafe selber belegen?
Und was sollen sie tun, wenn in der nächsten Gemeinde ähnliche Missstände auftauchen? Sollen sie dann wieder das Weite suchen und wieder auf der Suche nach einer geistlichen Heimat umherirren? Umgekehrt ist es doch richtig: wer Unrecht tut und daran festhält, der hat vergessen, auszutreten.
Die Propheten haben das Unrecht beim Namen genannt, ob man ihnen nun zuhörte oder nicht. Auch im Neuen Testament werden die Gläubigen aufgefordert, das Böse aufzudecken: „Lebt als Gottes Kinder im Licht Gottes! Wer unter der Leitung des Heiligen Geistes lebt, der ist an Güte, Gerechtigkeitsliebe und Aufrichtigkeit zu erkennen. Fragt danach, was dem Herrn gut gefällt. Lasst euch auf keine fruchtlosen und finsteren Machenschaften ein! Helft vielmehr, sie aufzudecken. Was manche im Verborgenen treiben, ist so schlimm, dass es schwerfällt, darüber zu reden. Sorgt dafür, dass das Licht Gottes darauf fällt, dann weiß jeder Bescheid !“ (Eph 5,9-13)
Diese Festigkeit ist allen Gläubigen zu wünschen. Der Apostel Paulus ermutigte alle Gläubigen zu dieser Einstellung. (1.Ko 14,39 a) Nur so kann die Gemeinde für schwache und gefährdete Mitchristen wirklich eine Heimat, ein Schutzraum, ein Ort der Geborgenheit werden.